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   OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04   

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https://dejure.org/2004,6669
OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04 (https://dejure.org/2004,6669)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2004 - 6 WF 89/04 (https://dejure.org/2004,6669)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 6 WF 89/04 (https://dejure.org/2004,6669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO, § 117 Abs 4 ZPO, § 127 ZPO
    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Wiederholung eines wegen fehlender Unterlagen zurückgewiesenen Prozesskostenhilfeantrags

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines unvollständigen Prozesskostenhilfeantrags; Nachträgliche Beifügung einer vollständigen Erklärung; Rechtsschutzinteresse an einer erneuten Bescheidung eines Prozesskostenhilfeantrages; Materielle Rechtskraft ablehnender Prozesskostenhilfeentscheidungen

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • Judicialis

    ZPO § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117
    Voraussetzungen für die Wiederholung eines Prozesskostenhilfeantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesspraxis - Wiederholung des PKH-Antrags möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2004, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 WF 134/03

    Voraussetzungen für die Wiederholung eines abgelehnten Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04
    Dass dies auch für einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss gilt, wird jedoch auch nach der ZPO-Reform von der überwiegenden Meinung, der sich der Senat bereits angeschlossen hat (6 WF 4/04, Beschluss vom 12.01.2004), verneint (etwa Zöller/Philippi, 24. Aufl., Rz. 44 zu § 127 ZPO; Baumbach/Hartmann, 62. Aufl., Rz. 102 zu § 127 ZPO; OLG Hamm, FamRZ 2004, 647, 648).

    Nach dieser Maßgabe hat etwa das OLG Hamm das Rechtsschutzbedürfnis für die Wiederholung eines abgelehnten Bewilligungsantrages verneint, der allein dem Zweck dient, nach Ablauf der Beschwerdefrist bei unveränderten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen die versäumte Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten und mit den notwendigen Belegen versehenen Vordrucks nach § 117 IV ZPO zu ermöglichen, dessen Fehlen gerade der Grund für die Zurückweisung des ersten Prozesskostenhilfeantrages war (OLG Hamm, FamRZ 2004, 647, 648).

  • OLG Oldenburg, 04.04.2003 - 2 W 23/03

    Sofortige Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschuss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04
    Die insoweit vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 2003, 1302) erachtet der Senat als in seiner Begründung unzutreffend.
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2004 - 6 WF 4/04

    Abänderung eines Prozessvergleiches über nachehelichen Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2004 - 6 WF 89/04
    Dass dies auch für einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss gilt, wird jedoch auch nach der ZPO-Reform von der überwiegenden Meinung, der sich der Senat bereits angeschlossen hat (6 WF 4/04, Beschluss vom 12.01.2004), verneint (etwa Zöller/Philippi, 24. Aufl., Rz. 44 zu § 127 ZPO; Baumbach/Hartmann, 62. Aufl., Rz. 102 zu § 127 ZPO; OLG Hamm, FamRZ 2004, 647, 648).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Ein neuer Antrag kann auf neue Tatsachen gestützt werden (vgl. OLG Zweibrücken, MDR 2004, 236 ; OLG Hamm, FamRZ 2004, 1218 ; OLG Frankfurt, OLGReport 2004, 287, 288; aA OLG Hamm FamRZ 2004, 647, 648) .

    Die Hürde des Rechtsschutzbedürfnisses soll lediglich rechtsmissbräuchlichen Prozesskostenhilfeanträgen vorbeugen und verhindern, dass der Antragsteller das Gericht mit immer neuen Prozesskostenhilfeanträgen zu fortgesetzter neuer Prüfung der Erfolgsaussicht und Bedürftigkeit zwingen kann (OLG Frankfurt am Main, OLG Report 2004, 287, 288).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 13 W 21/06

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Rechtsmissbrauch bei wiederholtem

    Der Beklagten fehlt es jedoch am Rechtsschutzbedürfnis für eine neuerliche Entscheidung, weil keine neuen Tatsachen vorgetragen worden sind (OLG Frankfurt OLGR 2004, Seite 287; OLG Hamm, FamRZ 2004, Seite 1218; OLG Naumburg OLG-NL 2003, Seite 91; OLG Saarbrücken OLGR 2000, Seite 246; OLG Bamberg FamRZ 1997, Seite 756).
  • AG Bad Iburg, 03.02.2009 - 5 F 693/07
    Soweit das OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.06.2004 6 WF 89/04 = OLGR Frankfurt 2004, 287f) die Auffassung des OLG Hamm als "zu weitgehend" abgelehnt hat, vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
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